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Überblick

Rechtsgebiete

Die Kanzlei Klötzer-Assion mit Sitz in Frankfurt am Main ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht.

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Wirtschafts­strafrecht

Dem Wirtschaftsstrafrecht werden Strafnormen zugeordnet, welche Verfehlungen im Wirtschaftsleben sanktionieren. Eine gesetzliche Definition existiert nicht. Orientierung gibt der Zuständigkeitskatalog für die Wirtschaftsstrafkammern in § 74c GVG, der neben „klassischen“ Delikten, wie wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 289 StGB) viele weitere aufführt.

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Steuer­strafrecht

Die Komplexität des Steuerrechts nimmt immer weiter zu, während das Steuerstrafrecht durch strikte Sanktionierung bei inzwischen stark eingeschränkten Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) dessen Einhaltung sicherstellen soll. Nahezu täglich findet man in der Presse die Berichte über Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, oft in erheblichem Umfang.

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Medizin­strafrecht

Zum Medizinstrafrecht zählen Sachverhalte, die einen Bezug aufweisen zu medizinischer Betreuung oder Behandlung und Beteiligte des Gesundheitswesens betreffen. Nur in Bezug auf korruptives Verhalten Angehöriger eines Heilberufs und Verantwortlichen der Pharmaindustrie hat der Gesetzgeber mit §§ 299a, b StGB spezifische Strafnormen in das StGB eingefügt.

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Außen­wirtschafts­strafrecht

Das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht ist sowohl von europäischen und internationalen Regelungen als auch von nationalen Normen geprägt und unterliegt einem sehr dynamischen Wandel. Das Zollstrafrecht folgt den nationalen steuerstrafrechtlichen Regelungen (§ 370 AO) und ist durch in der EU unmittelbar anwendbares materielles Zollrecht (Unionszollkodex und Durchführungsvorschriften) auszufüllen.

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Insolvenz­strafrecht

Das Insolvenzstrafrecht stellt Handlungen unter Strafe, die zu einer Krise des Unternehmens führen oder solche, welche bei bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zur Vertiefung einer Krise beitragen. Dazu zählen u.a. der Bankrott (§ 283 StGB), die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283c, 283d StGB).

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Kapitalmarkt­strafrecht

Die EU und der nationale Gesetzgeber haben vielfältige Normen zum Schutz von Anlegern und der Finanzmärkte erlassen. Der Kapitalmarkt ist strengen Regularien unterworfen. Zu den „typischen“ Delikten des Kapitalmarktstrafrechts gehören Kapitalanlagebetrug, Insiderhandel, Verstöße gegen Ad-hoc-Meldepflichten oder Marktmanipulation.

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Arbeits­strafrecht

Dem Arbeitsstrafrecht werden verschiedenste Tatbestände zugeordnet, die an Arbeitgeberpflichten zum Arbeits- und Arbeitnehmerschutz anknüpfen. Hinzu kommen Normen zum Schutz der Betriebsverfassungsorgane sowie der Sanktionierung bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz.

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Baustrafrecht

Dem sog. Baustrafrecht unterliegen die am Bau Beteiligten, also Architekten, Planer, bauausführende Unternehmen etc. Vom soloselbständigen Trockenbauer über den mittelständischen Betrieb bis hin zum international aufgestellten Konzern im Industriebau: alle Akteure sind von umfassenden Regulierungen betroffen.