Zum Inhalt springen
  • baustrafrecht.jpg

Von A bis Z

Bau­strafrecht

Dem sog. Baustrafrecht unterliegen die am Bau Beteiligten, also Architekten, Planer, bauausführende Unternehmen etc. Vom soloselbständigen Trockenbauer über den mittelständischen Betrieb bis hin zum international aufgestellten Konzern im Industriebau: alle Akteure sind von umfassenden Regulierungen betroffen.

Die Besonderheiten am Bau bestehen unter anderem in einer hohen Arbeitsteiligkeit, der Ausführung von Aufträgen ohne eigenes Personal durch Beauftragung von Nachunternehmern (auch in der Nachunternehmerkette), der Beschäftigung  von Fachkräften aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland. Von der Gewährung der vorgeschriebenen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des (Branchen)Mindestlohns bis zum Schutz der Umwelt sind zahlreiche Normen beachtlich. Bei Unfällen greifen die Vorschriften des Kernstrafrechts. Von großer Bedeutung ist § 319 StGB, der die Baugefährdung zum Gegenstand hat.

Auch Arten- und Naturschutz relevant

Ebenso zählen arten- und naturschutzrechtliche Fragen als Expertenrecht zu den regelmäßigen Anknüpfungspunkten für Ermittlungsverfahren. Hinzu kommen eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten, z.B. aus dem AEntG, dem AÜG, dem SchwarzArbG. Von dessen stetiger Verschärfung ist die Baubranche besonders betroffen. Häufig genug sind Zuwiderhandlungen gegen die Landesbauordnungen Gegenstand von Ermittlungsverfahren gegen Bauherren und Auftragnehmer. Die Verschärfung der Datenschutzvorschriften machen eine Befassung mit den unternehmensinternen Maßnahmen zur Vermeidung von Auftraggeberhaftung notwendig, die auch künftig einen hohen Stellenwert haben werden, haben müssen, um empfindliche strafrechtliche, bußgeldrechtliche und außerstrafrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Auftragssperre bei der Vergabe öffentliche Aufträge zu vermeiden.

Frau Klötzer-Assion verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von am Bau Beteiligten, erstellt im Rahmen von Compliance - Maßnahmen Gutachten zur Beurteilung straf- und / oder bußgeldrechtlicher Risiken und verteidigt regelmäßig im Bereich des Baustrafrechts bei anhängigen Strafverfahren und Bußgeldverfahren.