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Von A bis Z

Kapitalmarkt­strafrecht

Die EU und der nationale Gesetzgeber haben vielfältige Normen zum Schutz von Anlegern und der Finanzmärkte erlassen. Der Kapitalmarkt ist strengen Regularien unterworfen. Zu den „typischen“ Delikten des Kapitalmarktstrafrechts gehören Kapitalanlagebetrug, Insiderhandel, Verstöße gegen Ad-hoc-Meldepflichten oder Marktmanipulation.

Der Verdacht der Untreue, der unrichtigen Darstellung in Bilanzen, sowie der Vorwurf von Falschangaben kann Gegenstand solcher Ermittlungen sein.  Etwaige Verstöße gegen das WpHG können die Aufsichtsbehörden nunmehr öffentlich bekannt machen, was zu erheblichen Reputationsschäden führt.